
Osteopathie
find it - fix it - and leave it alone (A.T. Still)
Nach diesem Grundprinzip arbeitete der Arzt und Begründer der Osteopathie A.T. Still. Frei übersetzt: Finde die Ursache – behandle sie und stell die Balance wieder her – gib Zeit zur Regeneration.
Ursache für Beschwerden sind im Sinne der Osteopathie Funktionsstörungen des Körpers, durch welche das gesundheitliche Gleichgewicht aus den Fugen geraten kann. Eine osteopathische Behandlung kann den Körper in die Lage versetzen, über Selbstregulationsprozesse sein gesundheitliches Gleichgewicht zurückzuerlangen. Dabei ist ein ganzheitlicher Ansatz wesentlich, der Mensch wird als Einheit aus Körper, Seele und Geist wahrgenommen und behandelt.
Osteopathie ist untersuchen und behandeln mit Händen, die Behandlungstechniken umfassen dabei überwiegend sogenannte „weiche Techniken“, durch welche Gewebe und innere Organe, die unter einer erhöhten Spannung stehen oder ihrer Bewegung eingeschränkt sind, mobilisiert werden. Dadurch kann der Körper wieder ins Gleichgewicht zurückfinden.
Rechtliches
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der auf dieser Webseite beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilsversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann.
Für den Bereich der Wirbelsäule, z-B. beim chronischen Schmerzsyndrom der Wirbelsäule, geht die Bundesärztekammer in der Regel von der Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Dt. Ärzteblatt 2009, S. 2325 ff.).
Im Übrigen gibt es bislang keine Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweise der osteopathischen Medizin bei auf dieser Webseite aufgeführten Krankheitsbildern nachweisen. Auch liegen diesbezüglich noch keine randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudien vor, wie es die höchstrichterliche Rechtssprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen in Deutschland fordert.
Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung nicht. Aufgrund meiner Mitgliedschaft im Berufsverband der DAAO kann jedoch bei mittlerweile vielen Krankenkassen ein Zuschuss beantragt werden. Die privaten Krankenkassen, Beihilfe, KVB und Postbeamtenkasse erstatten die Behandlungskosten in der Regel, eine Garantie für eine 100%ige Erstattung durch diese Kostenträger kann durch uns allerdings nicht gegeben werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).



